Begleitetes Fahren: Allianz fördert Modellversuch

Die Allianz unterstützt den Modellversuch der Bundesländer zum „Begleiteten Fahren mit 17“ (kurz: BF17) mit einem neuen, risikogerechten Tarif. Ab April 2010 wird für neue Teilnehmer im Begleiteten Fahren eine Beitragsvergünstigung von 25 Prozent auf den regulären Tarif geboten.

Voraussetzung

Sie gilt sowohl für junge Fahrer im Vertrag der Eltern als auch für Fahrer, die ihr eigenes Auto versichern. Voraussetzung ist eine sechsmonatige Fahrpraxis im Begleiteten Fahren. Der junge Fahrer muss seine Prüfbescheinigung spätestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag erhalten haben.

Vergünstigung im Tarif

Die Vergünstigung im Tarif bleibt längstens bis zum 23. Lebensjahr bestehen, solange der junge Fahrer keinen Schaden verursacht. Wer später ein eigenes Auto versichert, kann sich die mit dem Auto der Eltern selbsterfahrene schadenfreie Zeit übertragen lassen. Bisher wurden die minderjährigen Fahrer in der Allianz Kfz-Versicherung der Eltern kostenlos mitversichert.

Gute Datenbasis

Inzwischen verfügt die Allianz mit mittlerweile 144.000 Teilnehmern am Begleiteten Fahren im Bestand über eine gute Datenbasis. Gezeigt hat sich, dass Schadenhäufigkeit und durchschnittlicher Schadenaufwand bei BF17-Fahrern in der Kfz-Haftpflichtversicherung um 36,5 Prozent höher ausfallen als im durchschnittlichen Bestand, aber deutlich niedriger sind als in der Vergleichsgruppe der Fahranfänger ohne jegliche Fahrpraxis.

Fahrpraxis im BF17-Modell

„In Summe fahren die Fahrer während und nach entsprechender Fahrpraxis im BF17-Modell somit besser als Fahranfänger ohne jegliche Erfahrung“, sagt Volker Steck, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. Das zeige, dass das Begleitete Fahren ein sinnvoller Schritt zu mehr Sicherheit für Fahranfänger sei. Auch Erkenntnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigten, dass sich das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko der BF17-Teilnehmer im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens um 22 Prozent verringert.

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