Begleitetes Fahren: Weniger Unfälle und niedrigere Prämien

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Copyright: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn

Fahranfänger sparen knapp 20 Prozent bei der Kfz-Versicherung, wenn sie am „begleiteten Fahren“ (BF 17) teilgenommen haben. Diese Regelung ermöglicht es seit 2011 bereits 17-Jährigen, den Pkw-Führerschein zu machen und im Beisein einer Begleitperson Auto zu fahren. Ziel ist es, die hohe Zahl der Unfälle junger Fahrer zu reduzieren.

Denn obwohl die Jugendlichen von 18 Jahren bis 24 Jahren nur acht Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, entfallen auf sie 30 Prozent der Verkehrsunfälle und sogar 34 Prozent der Unfälle in Zusammenhang mit Alkohol.

Der Erfolg

Fahranfänger verursachen fast 28,5 Prozent weniger Verkehrsunfälle als andere junge Fahrer, wenn sie die Sonderregelung genutzt haben. Und darüber hinaus sparen Teilnehmer bei der Kfz-Versicherung, zeigt eine Analyse des Vergleichsportals „transparo“. Versicherer honorieren die Teilnahme an BF 17 mit beträchtlichen Rabatten. Die Ersparnis beträgt durchschnittlich 22,22 Prozent bei der Kfz-Haftpflicht und 3,84 Prozent bei der Teilkasko-Police, wenn der Fahranfänger selbst einen Pkw auf sich zulässt. Melden die Eltern einen Zweitwagen für ihr Kind an, beträgt der Rabatt 20,69 Prozent bei der Kfz-Haftpflicht und ebenfalls 3,84 Prozent bei der Teilkasko. Nutzt der Fahranfänger das Auto der Eltern, sparen diese 20,69 Prozent bei der Haftpflicht und 13,8 Prozent bei der Vollkasko.

Lässt ein 19-jähriger Fahranfänger in Hamburg zum Beispiel einen Fiat Grande Punto mit 57 kW/77 PS aus 2008 auf sich selbst zu, zahlt er jährlich bei 150 Euro Selbstbehalt in der Teilkasko und 12 000 Kilometern Laufleistung pro Jahr nur 1 245,98 Euro statt 1 507,44 Euro Prämie.

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