Bei der HU werden auch elektronische Systeme überprüft

Alle im Jahr 2006 zugelassenen Neuwagen werden im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) jetzt erstmals auch auf elektronische Bauteile hin überprüft. Wie der Auto Club Europa (ACE) heute (21.7.2009) berichtete, umfasst die erweiterte Pflichtuntersuchung bis zu acht elektronisch gesteuerte Sicherheitssysteme.

Überprüft werden beispielsweise Airbags, Stabilitätsprogramme und automatische Fahrlichter. Nach Angaben des ACE werden in der Regel lediglich Sicht- und keine Funktionskontrollen durchgeführt. Ob sich beispielsweise ein Airbag tatsächlich entfaltet oder das Antiblockiersystem wie erwartet wirksam funktioniert, lasse sich so nicht in jedem Fall mit letzter Gewissheit feststellen, merkte der Club kritisch an.

Laut ACE sollen von 2010 an die technischen Prüfgesellschaften wie DEKRA, GTÜ und TÜV ihre Prüfungen Zug um Zug mit so genannten On-Board-Diagnose-Systemen vornehmen. Davon versprechen sich Experten eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens.

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