Lenkzeiten

Berufsfahrer im Pkw – Dauerfahrt nicht erlaubt

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Die Lenkzeit am Steuer ist für alle Pkw-Fahrer gesetzlich nicht begrenzt. Berufliche Vielfahrer müssen daher für einen Unfall nach einer Dauerfahrt selbst einstehen. Der Arbeitgeber kann aber mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn er viel zu lange Fahrtstrecken disponiert. Strenge Lenk- und Ruhezeiten und ihre Dokumentation sind in Deutschland nur für Fahrer vorgeschrieben, die Güterbeförderung betreiben und einen Fahrzeug über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht lenken sowie mehr als neun Personen befördern.

Auch Dienstwagenfahrer dürfen nicht stundenlang am Steuer sitzen

Trotzdem dürfen auch Dienstwagenfahrer nicht stundenlang am Steuer sitzen. „Denn es gibt das Arbeitszeitgesetz“, sagt Jürgen Bente Experte für Fahrertraining beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Das Recht begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden; in Ausnahmefälle auch auf zehn Stunden, wenn entsprechender Ausgleich möglich ist. Zudem werden Mindestruhezeiten während der Arbeitszeit und der Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie Nachtarbeit geregelt. „Daran müssen sich auch Firmenfahrer halten. Allein für Selbstständige gelten die Vorgaben nicht“, so Bente. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Wird dabei die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, kann dem Arbeitgeber sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Doch der Druck zum Dauerfahren durch den Arbeitgeber lässt sich in der Regel nur schwer beweisen. „Dabei ist es ein offenes Geheimnis, dass die Zielvorgaben vieler Unternehmen deutlich zu hoch sind“, kritisiert Bente. Zudem ist eine Haftung des Arbeitsgebers nicht automatisch gegeben. So verantwortet der Fahrer immer die Fahrt. Auch wenn der Arbeitgeber ein große Kundenliste vorgibt, darf der der Arbeitnehmer nicht einfach sehenden Auges die Arbeitszeit überschreiten und viel zu lange autofahren. „Er muss dem Arbeitgeber deutlich machen, dass die Vorgaben den zulässigen Zeitrahmen sprengen. Notfalls muss er sogar vor Gericht klagen“, Heiko Granzin, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht aus Hamburg. Um Unfälle zu vermeiden appelliert Sicherheitsexperte Bente an die Vernunft der Vielfahrer. „Wir empfehlen nach zwei Stunden Fahrtzeit eine aktive Pause, bei der man aus dem Auto steigt und am besten einen Kaffee trinkt.“ Dann kann man mit neuer Energie zum nächsten Kunden fahren.

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