Beschwerdeformulare für Bahnreisende online

Das Beschwerdeformular für Bahnkunden ist ab sofort im Internet abrufbar. Unter http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml können Entschädigungen für Verspätung oder Ausfall eines Zuges beantragt werden. Nach dem Ausfüllen muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben werden, die Fahrkarten sind im Original oder in Kopie beizulegen.

Die Entschädigung wird in Form eines Gutscheins, als Barauszahlung am Schalter oder als Überweisung erteilt. Alternativ zum Antrag im Internet gibt es Formulare in Papierform in Bahnen und an den Service-Schaltern der Deutschen Bahn. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert den Fragebogen jedoch als unübersichtlich und abschreckend. Die DIN A3-Bögen umfassen 48 Fragen, eine Anleitung zum Ausfüllen ist auf den Internetseiten der Bahn hinterlegt.

Grundlage für die neue Beschwerdemöglichkeit ist das Inkrafttreten neuer Fahrgastrechte für Nutzer von S-Bahnen, Regionalbahnen und Fernverkehrszügen in Deutschland. Demnach haben Bahnreisende bei Verspätungen ab 60 Minuten Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten gibt es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. Die Regelung sieht allerdings eine Bagatellgrenze für die Erstattung in Höhe von vier Euro vor; läge die Entschädigungssumme darunter, gibt es kein Geld zurück. So gehen etwa Fahrgäste mit Tickets unter einem Preis von 16 Euro bei einstündigen Verspätungen leer aus. Für Zeitkarteninhaber gelten spezielle Regelungen: Im Nahverkehr erhalten sie je 60 Minuten eine Entschädigung von 1,50 Euro, im Fernverkehr sind es 5 Euro.

Neben der finanziellen Entschädigung gibt es weitere Möglichkeiten: Bei Verspätungen ab 20 Minuten kann ein anderer Zug genutzt werden; dafür ist aber eine neue Fahrkarte zu kaufen, der Preis wird später erstattet. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung kann der Bahnkunde auf die Fahrt verzichten und den Fahrpreis zurückverlangen. Verspätet sich ein Nachtzug um mehr als 60 Minuten, dürfen Bus oder Taxi genutzt werden. Fahrpreise bis 80 Euro werden erstattet.

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