Karlsruhe

BGH: Dashcam als Beweismittel zulässig

auto.de Bilder

Copyright: Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC

Aufnahmen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Urteil heißt es dem Deutschlandfunk zu Folge, dass die Videobilder zwar im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen, aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur ihrer Person und ihrem Versicherer machen müssen. Daher seien die Bedenken in diesem Fall nachrangig.

Keine Ermessenssache mehr

Vorausgegangen war die Klage eines Autofahrers, der mit seiner Dashcam im Auto beweisen wollte, dass er an einem Unfall keine Schuld gehabt hatte. Die war von einem Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz aber abgelehnt worden. Bislang war es Ermessenssache jedes Richters, ob er die Aufzeichnungen zulässt.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo