Blitzer-Warnung – Nicht alles ist verboten

Täglich fahren tausende Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle. Dann drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Kein Wunder, dass die bislang verbotenen Blitzer-Warner da eine gewisse Anziehungskraft ausüben. Es gibt aber auch legale Möglichkeiten, die Fallen zu umgehen.

Aktuell ist die Nutzung jeder Art von technischem Gerät verboten, das Autofahrer vor Radarfallen warnen kann. In der Regel handelt es sich dabei um Handys mit speziellen Apps oder Navigationsgeräte mit Radar-Anzeige. Sie dürfen selbst dann nicht vom Fahrzeugführer mitgeführt werden, wenn die Funktion aktuell nicht aktiviert ist. Das Verbot gilt allerdings nur für den Fahrer. Ein Beifahrer hingegen darf laut „Bild“ ohne weiteres die Technik bedienen und den Mitfahrer hinterm Steuer warnen.

Ein Sonderfall sind die sogenannten Radar-Warner, die aktiv messen, ob sich im Umkreis ein Radargerät befindet. Sie sind in Deutschland komplett verboten, dürfen nicht einmal eingeführt werden. Die Polizei kann die Geräte ohne weiteres aus dem Fahrzeug heraus beschlagnahmen. Das gilt theoretisch auch für Navis und Handys mit Warnfunktion – zumindest in letzterem Fall ist jedoch umstritten, ob die Polizei den Inhalt des Mobiltelefons ohne weiteres kontrollieren darf.

Vollkommen legal sind jedoch andere Blitzwarner. So informieren viele Radiosender ihre Hörer über aktuelle Radarfallen. Und auch im Internet können Standorte von Polizeikontrollen abgefragt werden. Im Auto dürfen solche Listen als Ausdruck mitgeführt werden – denn das Verbot gilt lediglich für technische Geräte.

Aktuell wird diskutiert, bestimmte Formen elektronischer Blitzwarner zu legalisieren. Dabei handelt es sich allerdings nur um Informationen zu stationären Starenkästen. Warnungen vor mobilen Messgeräten und Radar-Warner sollen verboten bleiben. Ein entsprechendes Gesetzt könnte 2013 in Kraft treten.

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