Bundesrat stimmt über kleinere Motorrad-Kennzeichen ab

Der Bundesrat stimmt am Freitag (18.3.2011) über die Einführung kleinerer Motorrad-Kennzeichen ab. Die Minimalgröße der Nummernschilder soll auf 18×20 Zentimeter verringert werden, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Verkleinerung der Kennzeichen, die sowohl aus der Motorrad– als auch aus der Oldtimer-Szene angeregt worden war. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat untersucht, dass die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt und die Erkennbarkeit der Kennzeichen weiterhin gegeben ist.

Zudem unterstützt der AvD die Empfehlung des Verkehrsausschusses, die Einführung der kleineren Kennzeichen vorzuziehen. Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war ursprünglich zum 1. Juni 2011 geplant. Nun soll die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und somit für die meisten Motorradfahrer noch rechtzeitig zum Saisonstart. Momentan sind in Deutschland rund 3,7 Millionen zweirädrige Krafträder angemeldet, davon haben rund eine Million ein Saisonkennzeichen.

Der AvD weist darauf hin, dass es eine zusätzliche neue Option ist, die kleineren Kennzeichen von mindestens 18×20 Zentimeter zu nutzen. Dies ist nicht verpflichtend. Vorhandene Kennzeichen können selbstverständlich weiter verwendet werden. Im Zuge der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sollen künftig auch selbstleuchtende hintere Kennzeichen erlaubt werden. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung soll übernommen werden.

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