E-Boards im Straßenverkehr

Bundesregierung will Hoverboards im Straßenverkehr zulassen

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Zurück in die Zukunft oder in der Gegenwart angekommen? Die Bundesregierung plant die Zulassung von „Hoverboards“ für den öffentlichen Straßenverkehr. Werden wir da bald Menschen auf schwebenden Brettern durch die Städte flitzen sehen?

Leider nein, denn mit dem Begriff sind die trendigen „E-Boards“ gemeint – im Prinzip Mini-Segways ohne Haltestange. Die sollen laut Informationsdienst des Bundestages (hib) eine Zulassung bekommen – ebenso wie andere „Elektro-Kleinstfahrzeuge“: Segways, E-Tretroller, E-Skateboards und E-Wheels. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sei damit beauftragt worden, sich einen Marktüberblick zu verschaffen, heißt es weiter. Problematisch ist zum einen die Kategorisierung der Vehikel und deren für den öffentlichen Verkehr vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen.

Eine Bremse haben Elektro-Skateboards zum Beispiel nur sehr selten. Um auf der Straße gefahren zu werden, bedarf es also Regelungen, was die Fahrzeuge können bzw. womit sie ausgestattet sein müssen. Hintergrund des Vorstoßes ist laut hib, dass „die Bundesregierung die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel begrüße, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur“. Immerhin fahren die Elektro-Vehikel emissionsfrei und geräuschlos – in Zeiten von Feinstaub-Alarm und Diesel-Bashing ein gewichtiges Argument. Doch immerhin steht in diesem Fall die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer an erster Stelle. Die Vielzahl an Neuentwicklungen im Bereich elektrifizierter Kleinstfahrzeuge mache eine Analyse notwendig, um eine Regelung auch hinsichtlich künftiger Neuentwicklungen zu finden, schreibt die Bundesregierung.

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