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Daimler: Keine Blutuntersuchung im Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Die Daimler AG weist Vorwürfe zurück, dass das Unternehmen bei Einstelluntersuchungen gegen den Datenschutz und Arbeitsrecht verstößt. Der Norddeutsche Rundfunk hatte berichtet, Daimler würde bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern fragwürdige Methoden anwenden, indem Bewerber für einen Job schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben müssten.

Im Rahmen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Gängige Auswahlinstrumente sind allein Prüfungen der Bewerbungsunterlagen, Interviews und Assessment Center. Werksärztliche Untersuchungen finden erst im Zuge des konkreten Einstellprozesses statt, den jeder Bewerber vor oder nach einer endgültigen Zusage für die jeweilige Stelle durchläuft. Teil dieser werksärztlichen Untersuchung ist dann auch eine Blutuntersuchung.
Für die Durchführung der Tests willigt der Bewerber vorher gegenüber dem Werksarzt in eine Standard-Blutbilduntersuchung ein. Die Ergebnisse verbleiben beim Werksarzt, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Werksarzt teilt der Personalabteilung lediglich mit, ob der Bewerber für die Stelle gesundheitlich geeignet ist oder nicht.

Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden die Befunde vom Werksarzt direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Solche Einstelluntersuchungen, die z.B. bei Jugendlichen oder für Mitarbeiter im Gastronomiebereich sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bei Daimler seit mehr als 30 Jahren.

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz des Innenministeriums hat die Daimler AG zu einer Stellungnahme aufgefordert, die das Unternehmen unverzüglich abgegeben hat. Die Behörde hat Ihre Prüfung noch nicht abgeschlossen.

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