Das Pedelec lockt, aber es gibt Unterschiede

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Auf zwei Rädern hat sich die E-Mobilität schon durchgesetzt. In Deutschland sind aktuell über 1,6 Millionen Elektrofahrräder im Alltag unterwegs und es werden täglich mehr. Für die unterschiedlichsten Ansprüche bietet der einschlägige Handel nach Expertenschätzung etwa 1 500 Modelle. Dabei gilt der Grundsatz: Nicht alle E-Räder sind gleich. Unter dem Motto „Pedelec ist nicht gleich Pedelec“ weist die Deutsche Verkehrswacht (DVW) auf die wichtigsten Unterschiede hin und erklärt Rechtsfolgen sowie richtiges Verhalten im Verkehr.

Im Alltag werden vor allem zwei Rädergruppen eingesetzt. Etwa 95 Prozent des Gesamtbestandes werden als „Pedelec 25“ bezeichnet. Sie kommen elektrisch unterstützt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und werden durch Pedaltreten mit Muskelkraft und von einem Elektromotor mit maximal 250 Watt Leistung bewegt. Wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt, stellt der E-Motor seine Unterstützung ein, das Rad rollt dann nur noch mit seinem Schwung.

Die Pedelecs 25 gelten gesetzlich als Fahrrad und dürfen auf dem Radweg gefahren werden. Einen gesetzlich Zwang zum Tragen eines Schutzhelms gibt es zwar nicht, aber die DVW rät zum Fahrradhelm, weil dieser bei einem Unfall das Risiko von Kopfverletzungen reduziert. Mit höherer Leistung werden die weniger gebräuchlichen „Pedelecs 45“ angeboten. Sie gelten als Kraftfahrzeuge, müssen auf der Straße bewegt werden, und für sie besteht eine Helmpflicht. Der E?Motor leistet 500 Watt und bringt das Zweirad auf maximal 45 km/h. Vorgeschrieben sind ein Versicherungskennzeichen und ein gültiger Führerschein.

Beim Kauf sollte auf das Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer Einzelzulassung geachtet werden.

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