Denn sie wissen nicht was sie tun – Illegale Autorennen

Die Vorbilder sind Kult und haben Filmgeschichte geschrieben. Ob 1955 James Dean in „Denn sie wissen nicht was sie tun“ an einem verbotenen Autorennen angetreten ist, oder sich George Lucas „American Grafitti“ 1973 um das Kräftemessen junger Fahrer mit aufgemotzten Autos auf öffentlichen Straßen handelt, die Geschichten und Protagonisten solchen Treibens genießen seitdem kultische Verehrung. Und generieren vor allem zahlreiche Nachahmer.

Illegale Autorennen sind bundesweit tatsächlich weniger geworden. Die Polizei hat einstige Hochburgen im Ruhrgebiet, in Berlin und Sachsen weitgehend ausgetrocknet. Doch die Szene ist niemals ganz in den Griff zu bekommen, so die Einschätzung der Polizei und des ADAC. Exakte Zahlen über solche Rennveranstaltungen liegen nicht vor. Die vom Druck der Ordnungsmacht sensibilisierte Szene geht diskret vor. Wo kein Kläger auftritt, da ist auch kein Beklagter.

Die Möchtegern-Rennfahrer treffen sich mit ihren getunten Boliden meist nachts in Industriegebieten, auf großen Parkplätzen, auf Bundes- und Landstraßen, um festzustellen, wer auf einer geraden, kurzen Strecke der Schnellste ist. Neben den Spurt- oder Beschleunigungsrennen gibt es das eigentliche „Streetracing“, bei dem die Kontrahenten über eine längere Distanz mit Höchstgeschwindigkeiten um den Sieg fahren.

Aus den USA kommt das Viertelmeile-Rennen mit Muscle Cars oder extrem hochdrehenden Fahrzeugen. Aus Japan stammt das sogenannte Drift-Racing: je anhaltender und spektakulärer ein Auto quer durch Kurven kommt, desto besser.

Nach Aussage der Gewerkschaft der Polizei (GdP) können viele solcher „Veranstaltungen“ durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Gemeinden und Autoclubs unterbunden werden. Zur polizeilichen Arbeit gehöre die verstärkte Beobachtung der tuningbegeisterten Autofahrergemeinde im Internet, und eine höhere Präsenz an potentiellen „Rennpisten“. Dazu kommen verstärkte Geschwindigkeitsmessungen sowie vermehrte Fahrzeugkontrollen an Zufahrtstraßen.

Wer erwischt wird, ob Teilnehmer oder Veranstalter, hat nichts zu lachen: Beschlagnahmung des Fahrzeugs, 400 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, bis zu drei Monaten Führerscheinentzug. Veranstalter zahlen 500 Euro. Bei Personenschäden oder schwerwiegender Gefährdung sieht der Strafkatalog sieben Punkte in Flensburg und sogar Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Auch das Vorlegen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) kann angeordnet werden. Laut dem ADAC ist die Rechtsprechung gegen die illegalen Racer in den letzten Jahren deutlich schärfer geworden.

Die Versicherungen zeigen sich inzwischen ebenfalls härter. Bei Schäden wird Vorsatz unterstellt und die Schadensbegleichung verweigert. Viele Städte und Gemeinden verhindern Straßenrennen, indem sie vermeintliche Rennpisten auf eine Spur verengen, Radaranlagen installierten, Verkehrsinseln oder Kreisverkehre einrichteten. Doch alle Maßnahmen verhinderten nicht, dass überhaupt keine unerlaubten Rennen mehr stattfinden.

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