Der ACE erwartet am Wochenende massive Verkehrsstörungen

Der Auto Club Europa (ACE) rechnet schon von diesem Freitag (31.7.2009) an und auch im Verlauf der kommenden Woche vor allem auf den Nord-Süd-Routen mit zum Teil massiven Verkehrsstörungen. Grund dafür seien der Ferienbeginn in Baden-Württemberg (30.07.) und Bayern (03.08.). In Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen hingegen enden die Sommerferien in kurz aufeinander folgenden Abständen (05. und 07.08.2009). Bei Ford in Köln laufen nach den am 31. Juli 2009 endenden Werksferien die Bänder wieder an.

In Deutschland muss auf der A1 zwischen Köln – Hamburg – Puttgarten, auf der A 2 zwischen Köln – Dortmund – Hannover , auf der A3 Oberhausen Frankfurt/Main – Würzburg – Nürnberg, auf der A4 Kirchheim – Eisenach – Dresden – Görlitz und auf der A5 Kassel – Frankfurt/Main – Karlsruhe – Basel muss Behinderungen gerechnet werden. Zu Staus kann es auch auf der A6 Mannheim – Nürnberg, auf der A7 Hamburg – Hannover – Kassel – Würzburg – Ulm – Füssen, auf der A8 Karlsruhe – Stuttgart – Ulm – München – Salzburg, auf der A9 Berlin – Nürnberg – München, auf der A10 Berliner Ring und auf der A11 Berliner Ring – AD Uckermark sowie der A61 Mönchengladbach – Koblenz, der A72 Chemnitz – Hof, der A93 Inntalautobahnteilstück Rosenheim – Kufstein und der A99 Umfahrung München kommen.

Kurz hinter der Grenze auf der A5 südlich von Freiburg bis Basel (CH), auf der A96 Pfänder- und Citytunnel bei Bregenz (A), auf der A96 Füssen Grenztunnel Richtung Reutte (A), auf der A95/B2 bei Garmisch/Partenkirchen Richtung Fernpass (A), auf der A8 von München über Rosenheim bis Salzburg (A) und der A8/A93 Rosenheim – Kufstein (A) kann es ebenfalls für die Autofahrer eng werden.

Auch auf anderen Strecken in den Nachbar- und Urlaubsländern müssen sich die Reisenden auf Staus einstellen.

Seit dem 1. Juli 2009 bis einschließlich zum 31. August 2009 gilt auf deutschen Bundesautobahnen wieder ein Lkw Fahrverbot. Das Fahrverbot erstreckt sich jeweils sonnabends in der Zeit zwischen 07:00 – 20:00 Uhr und gilt für Lkws über 7,5t mit Ausnahme von Fahrzeugen, die Milch, Fleisch und Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse geladen haben. Das generelle Sonntagsfahrverbot bleibt für o.g. Zeitraum unverändert bestehen.

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