BMW

Die „M“-Bezeichnung von BMW ist geschützt

Für seine Sportwagen hat BMW den Buchstaben „M“ als Marke beim Patentamt angemeldet. Die Schutzfähigkeit des Kürzels hat jetzt das Bundespatentgericht in München bestätigt.

Das Zeichen sei „unterscheidungskräftig“, da der Buchstabe im allgemeinen Verständnis keine beschreibende Bedeutung für Sportwagen hat. Außerdem sei das „M“ nicht für Mitbewerber von BMW freihaltebedürftig.

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