Drängler im Straßenverkehr riskieren Knast-Aufenthalt

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Regelmäßig führt ein zu geringer Sicherheitsabstand der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu tödlichen Unfällen. Der Gesetzgeber schreibt daher einen Mindestabstand zum Vordermann vor. Der muss so groß sein, dass das es auch dann nicht kracht, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Als Faustregel gilt: mindestens der halbe Tacho-Wert in Metern. Bei 100 km/h wären das also 50 Meter. Bei Nebel oder Regen muss der entsprechende Abstand doppelt so hoch sein. Das ist jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften praktikabel. Drei Pkw-Längen – also etwa 15 Meter – sollten es aber auch im Stadtverkehr mindestens sein, raten ARAG-Experten.

Wer den empfohlenen Abstand dramatisch unterschreitet, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in der Verkehrssünder-Kartei und Fahrverbote. Die Bußgeld-Strafen wurden im Jahr 2009 drastisch erhöht. Bei Tempo 160 auf der Autobahn und weniger als 8 Meter Abstand ist der Führerschein zum Beispiel für drei Monate weg. Dazu kommen 400 Euro Bußgeld und ab 1. Mai 2 Punkte in Flensburg.

Treibt es ein Fahrer so weit, dass er den Vordermann über einen längeren Zeitraum bedrängt, und in Angst und Schrecken versetzt, dann begeht er gar eine Nötigung. Die stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Insbesondere auf der Autobahn kommt es immer wieder vor, dass Fahranfänger und unsichere Fahrer in Panik geraten, wenn sie im Rückspiegel ein Fahrzeug unmittelbar hinter sich sehen.

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