Teure Ebay Auktion

Einen Euro geboten, 5.250 Euro bekommen – BGH gibt Ebay-Bieter recht

ebay Auktion Gebrauchtwagen Bilder

Copyright: Screenshot: Ebay.de

Ein Ebay-User hatte sein gebrauchtes Auto über die Auktionsplattform zum Verkauf angeboten. Als Startpreis: 1 Euro. Kurze Zeit später konnte er den Wagen jedoch anderweitig für 4.200 Euro veräußern und zog daraufhin die Ebay-Auktion zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte es jedoch bereits ein Ebay-User einen Euro geboten. Dieser verklagte den Verkäufer des Pkw und bekam nun bereits in zweiter Instanz vom Bundesgerichtshof Recht.

Verlustgeschäft

Zuvor hatte bereits das Thüringer Oberlandesgericht in Jena dem Kläger Recht gegeben. Für den Verkäufer kommt es hingegen nun doppelt dick. Nicht nur, dass er den ganzen Ärger zweier Gerichtsverhandlungen hatte, der Verkauf seines alten Pkw wird durch das Urteil zum riesigen Verlustgeschäft. Da der ursprünglich angebotene Wagen nicht mehr verfügbar ist, hat der Ebay-Bieter auf Schadensersatz in Höhe des Fahrzeugwertes geklagt. Dieser Beträgt laut Schätzung 5.250 Euro und liegt somit 950 Euro über dem tatsächlich erzielten Kaufpreis.

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Motorradlager

November 18, 2014 um 4:22 pm Uhr

Der Fehler lieg beim Verkäufer. Ich hab schon öfter 1€ Auktionen abgebrochen, trotz Geboten. Man muss nur vor Beendigung die Gebote streichen lassen, dafür gibt es extra einen Haken den man setzen muss. Das hat der Verkäufer wohl vergessen. In diesem Fall geht der Artikel an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden. Also einfach nur dumm und hinterher auch noch stur. Eine Entschädigung aushandeln wäre billiger gewesen.

Jens

November 18, 2014 um 3:49 pm Uhr

Völlig ok. Der Verkäufer kann ja auch bei 4000 Eur starten. Erst schmackaft machen mit 1 eur und so und dann den Schwanz einziehen.Gier frist bekanntlich Gehirn. Richtig so ,das er bluten muss!!!Käufer haben schliesslich auxh Rechte!!

schrott

November 18, 2014 um 3:15 pm Uhr

ein neues Spiel beginnt: wir bieten alle 1 Euro und warten, was der Verkäufer macht. Vielleicht verdienen wir viel Geld damit. Man sieht, wo unsere Richter im Leben stehen.

Heinrich

November 13, 2014 um 12:58 pm Uhr

Der Anbieter hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht. Er hätte müssen einen Mindestpreis eingeben, unter dem nicht verkauft wird. Ich bin schon lange bei ebay und es hat immer funktioniert. Wenn das Angebot unter dem Mindestpreis bis zum Ende der Auktion bleibt, dann gilt es als nicht verkauft.

Limo

November 13, 2014 um 10:33 am Uhr

..unser deutscher Rechtsstaat….und deshalb biete ich und ersteigere nix auf dieser Plattform…das heißt als Eigentümer einer Ware darf ich nicht entscheiden , wem ich was verkaufe…es wird immer beloppter…und als potentieller Käufer bin ich nach dem Urteil auch noch bereichert..das gibt es nur in Deutschland..in anderen Ländern gibt es dafür einen auf die Fresse

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