“Einfacherer“ Führerschein für Caravan-Gespanne

Caravan-Freunde dürfen sich freuen: Ab dem Jahr 2013 gibt es Erleichterungen beim Führerscheinerwerb. Wie der Bundesrat jetzt beschlossen hat, dürfen Inhaber der Führerschein-Klasse B künftig Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 Tonnen fahren.

Sie müssen dafür lediglich eine eintägige Fahrschulung absolvieren, eine Prüfung wird nicht nötig. Der Erwerb der teureren und aufwändigeren Klasse E wird nicht mehr erforderlich.

Außerdem entfällt zudem das vorgeschriebene Gewichtsverhältnis von Zugfahrzeug und Wohnwagen: Bisher durfte das zulässige Gesamtgewicht eines Caravans nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Von dieser Entscheidung profitieren viele mobile Urlauber. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) schätzt, dass mit dem neuen „B96“-Führerschein 90 Prozent aller Pkw-Caravan-Gespanne bewegt werden dürfen.

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