Einseitige Privilegierung von Elektrofahrzeugen fragwürdig

Einmal mehr will die Politik mit Hilfe des Steuerrechts wie zum Beispiel im Jahressteuergesetz 2013 die sogenannte “Nutzungsentnahme“ von Elektrofahrzeugen steuerlich begünstigen.

Da die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen sowie die Überlassung von Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig ist, je höher der Listenpreis, umso höher die Steuer, sollen künftig die Kosten für die “Batterie“ des Elektrofahrzeugs für die Steuer außen vor bleiben. Denn aufgrund der komplizierten Technik sind Elektrofahrzeuge derzeit noch teurer als vergleichbare Fabrikate mit Verbrennungsmotor.

Wie sich diese Rechnung aber vollzieht, ist nach Ansicht des Deutschen Steuerberater-Verbands mit einem Fragezeichen zu versehen, denn die Benutzer von Hybrid-Fahrzeugen oder Kleinwagen – mit ähnlicher Klimabilanz – werden die Gleichheitsfrage stellen. Und angesichts des “Comebacks der Braunkohle“ (FTD vom 6.3.2012) ist der generelle Vorzug von Elektromotoren zumindest zu hinterfragen.

Lobenswert ist, dass die Subvention spätestens nach fünf Jahren wieder auf dem parlamentarischen Prüfstand stehen soll. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Einführung von Vergünstigungen nur allzu leicht aus der Feder des Gesetzgebers geht. Aber nicht deren Streichung.

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