Erste Hilfe – Nur keine Angst

Jeder kann in einen Verkehrsunfall mit Verletzten verwickelt werden oder Zeuge des Geschehens sein. Allerdings wird dies von vielen Menschen verdrängt. Tritt dann doch der Notfall ein, fühlen sie sich oftmals nicht im Stande, die Erstversorgung eines Verletzten zu übernehmen. Zwar ist ein entsprechender Kurs beim Führerscheinerwerb Pflicht, doch das meiste davon ist schnell wieder vergessen. Viele haben Angst, in dieser Situation etwas Falsches zu tun und schauen deshalb weg. Dabei ist man zur Hilfe verpflichtet.

Wer bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe leistet, kann juristisch gesehen nichts falsch machen, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Sollte einem nämlich tatsächlich ein Fehler unterlaufen, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Wer nichts tut, macht sich hingegen strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Neben der Absicherung der Unfallstelle und der Erstversorgung von Verletzten ist der Notruf besonders wichtig, damit die professionellen Retter so schnell wie möglich vor Ort sind. Auch wenn heute nahezu jeder ein Mobiltelefon besitzt, [foto id=“338039″ size=“small“ position=“left“]sollte man für die Unfallmeldung auf der Autobahn möglichst eine Notrufsäule oder auf der Landstraße ein Notruftelefon nutzen. So wird nämlich automatisch festgestellt, wo sich der Anrufer befindet. Die Rettungskräfte können dann den Unfallort präzise und ohne Suchfahrten ansteuern.

Der Notruf sollte folgende Angaben enthalten: Wo ist der Unfall passiert, wie viele Verletzte gibt es, welche Verletzungen liegen vor und wer meldet den Unfall? Nutzt man das Handy für den Notruf, sollte man die international gültige Notrufnummer 112 wählen.

Wer unsicher ist, ob er beispielsweise noch die stabile Seitenlage oder die lebensrettende Herzdruckmassage beherrscht, kann sein Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Die großen Hilfsorganisationen bieten neben den umfangreichen Lehrgängen für Führerscheinbewerber auch Wiederauffrischungskurse an. Wenn es um die Rettung von Menschen geht, sollte es also keine Ausreden geben.

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