EU-Ausschuss: Kein Biosprit aus Nahrungsmitteln

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Der Anteil von Biokraftstoffen aus Pflanzen darf laut einer Entscheidung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament künftig maximal 5,5 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor ausmachen. Zudem sollen ab dem Jahr 2020 Biokraftstoffe, die zur Bedrohung der pflanzlichen Artenvielfalt führen und die Nahrungsmittelproduktion behindern, nicht mehr erlaubt sein.

Die Entscheidungen haben sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Naturschutzorganisation WWF begrüßte, dass Biosprit aus bisheriger Produktion nicht mehr angeboten werden soll. Da der Verkehrssektor aber ohne diese Biokraftstoffe seine Ziele beim Klimaschutz verfehle, gebe es nun Anreize dafür, fortschrittlichere Biokraftstoffe aus Abfällen, Algen und Bakterien zu produzieren.

Dagegen gefährdet der Ausschuss-Beschluss nach Ansicht der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) ernsthaft die Zukunft der deutschen und europäischen Biodieselproduktion. Zudem schränke die Doppelanrechnung von Biokraftstoff aus Altölen und des Anteils erneuerbaren Stroms im Verkehrssektor die Nachfrage nach Biokraftstoff der ersten Generation derart ein, dass weitere Insolvenzen drohten. Den Beschluss des Umweltausschusses berät das EU-Parlament im Herbst.

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