EU passt Schirm-GVO an Kfz-Branche an

Die aktuellen Wettbewerbsregeln im europäischen Automobilhandel bleiben bis 2013 bestehen. Danach will die EU-Kommission Autohäuser und Kfz-Werkstätten nach den gleichen Regeln wie andere Branchen behandeln. Die dort bereits gültige Schirm-Gruppenfreistellungsverordnung (Schirm-GVO) wird vorsichtig an die neuen Aufgaben angepasst. Sie soll dann unter anderem die Rechte von Herstellern und Händlern sowie von Werkstätten regeln.

Der Verbraucher soll dadurch vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt werden. Große Neuerungen sind nicht geplant. Die Erfahrungen von Marktteilnehmern hätten gezeigt, dass sich die Vorschriften insgesamt bewährt haben und nicht grundlegend geändert werden sollten, teilte die EU-Wettbewerbskommission mit. Allerdings soll bei der Neuregelung die gewachsene Marktmacht großer Vertriebsunternehmen sowie der boomende Verkauf über das Internet berücksichtigt werden. Betroffene Unternehmen können noch bis Ende September eine Stellungnahme abgeben. Die nun übergangsweise bis 2013 geltende GVO für die Kraftfahrzeugbranche sollte bei ihrer Einführung 2002 für mehr Wettbewerb im Autohandel, bei Kfz-Werkstätten und auf dem Ersatzteilmarkt in Europa sorgen.

Zudem liberalisierte die Regelung den Markt, was zu günstigeren Preisen für die Verbraucher führen sollte. Unter anderem wird Neuwagenhändlern das Anbieten mehrerer Marken erleichtert, freie Werkstätten erhalten besseren Zugang zu Reparaturinformationen. Neben dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzt sich seit längerem auch der Gesamtverband Autoteilehandel (GVA) für eine Weiterführung der Regelungen ein.

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