EU-weite Vollstreckung: Holland macht ernst

Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.

Die Niederlande machen nach Aussage des ADAC besonders konsequent Gebrauch davon. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten. In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall.

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