EU will „Halterhaftung“ verordnen

Das Risiko für Autofahrer, wegen Raserei ermittelt und bestraft zu werden, sei gering, behauptet der Auto Club Europa (ACE) und bezieht sich dabei auf einen Bericht der Polizei-Fachhochschule des Freistaates Sachsen. Der Bericht stützt sich auf eine Stichprobenerhebung, an der insgesamt neun Bundesländer beteiligt waren.

Der Untersuchung zufolge wurden 2006 insgesamt 5.154.889 Verstöße im fließenden Verkehr festgestellt, von denen 1.390.127 Blitzeraufnahmen beispielsweise wegen mangelnder Bildqualität nicht lesbar waren. Damit wurden 25,64 Prozent aller ermittelten Fälle aus technischen Gründen nicht weiter verfolgt. Bei 3.172.805 Aufnahmen (60,29 %) waren sowohl der Fahrer als auch das Kfz-Kennzeichen verwertbar, sodass Verwarnung und Bußgeldbescheide erlassen werden konnten. Bei 13,52 Prozent der Aufnahmen (527.965) war zwar der Fahrer nicht erkennbar, aber das Kennzeichen gut lesbar; der Fahrzeughalter hätte in diesen Fällen ermittelt werden können. „Diese Fälle mussten jedoch allesamt eingestellt werden, weil die derzeit gültige Rechtslage in Deutschland eine Zuordnung eines Verkehrsverstoßes im fließenden Verkehr zum Halter des betreffenden Kfz nicht zulässt“, zitiert der ACE aus der Polizeistudie.

Ein neues Vorhaben der EU ist die einheitliche Einführung einer Halterhaftung bei Vergehen auch im fließenden Verkehr, die u.a. auch beim diesjährigen 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar zur Diskussion steht. Zu dieser Thematik sprach sich der ACE für eine differenzierte Empfehlung des Verkehrsgerichtstages an den Gesetzgeber aus.

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