Europaweite Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldbescheiden für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ist auch in Deutschland möglich. Grundlage ist ein Rahmenbeschluss der EU und das „Geldsanktionsgesetz“, das im Oktober 2010 in Kraft getreten ist.

Erste Erfahrungen und die Umsetzung in der Praxis waren jetzt Thema einer Podiumsdiskussion des Automobilclubs von Deutschland (AvD).Vollstreckt werden Bescheide wegen Verstößen gegen Verkehrsregeln und gegen Lenk- und Ruhezeiten bei Kraftfahrern. Ab einem Betrag von 70 Euro leiten ausländische Behörden Bußgeldbescheide an das deutsche Bundesamt für Justiz weiter. Dieses prüft das Ersuchen, und fordert die Zahlung bei berechtigten Ansprüchen ein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene über seine Rechte belehrt worden ist. Dazu zählt auch das Recht der Verkehrsteilnehmer, den Bußgeldbescheid in einer Übersetzung in seine Muttersprache zu erhalten. Wichtig ist es, auf Vorwürfe möglichst früh zu reagieren, um gegebenenfalls Einwände vorzubringen. Ein wichtiger Einwand kann zum Beispiel sein, dass der Halter das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt nicht selbst gefahren hat. Außerdem rät der AvD zu einer juristischen Beratung.Vorsicht ist geboten, wenn ausländische Inkassobüros wie die „European Parking Collection“ zur Zahlung von Bußgeldern auffordern. Diese Privatfirmen werden von einigen europäischen Staaten eingeschaltet, haben aber keinerlei staatliche Befugnisse. Der Club rät, die Forderungen nicht zu zahlen, sondern erst rechtlich prüfen zu lassen.

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