Autonomes Fahren

Exklusiv – Wenn der Fahrer zum passiven Beifahrer wird

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Spätestens mit der Einführung vollautonomer Fahrzeuge werden von dieser Entwicklung auch alle diejenigen massiv profitieren, denen es momentan aufgrund von Alter oder Behinderung unmöglich ist, ein Auto auf Dauer oder überhaupt zu lenken. Doch noch sind die rechtlichen Hürden für ein autonom fahrendes Auto größer als die technischen. Wie eine Vielzahl von automatisch durch alle möglichen Verkehrssituationen sicher manövrierender Testfahrzeuge zeigt, führen die Ingenieure gegenüber den Juristen heutzutage um Längen. Doch solange verkehrsrechtliche Voraussetzungen fehlen und Fragen, wie es um die Haftung nach der Kollision mit einem selbstständig fahrenden Auto steht, nicht geklärt sind, werden sich die Roboterfahrzeuge ohne Mensch am Lenkrad auch künftig nicht im öffentlichen Straßenverkehr sehen lassen dürfen, in den meisten Ländern der Welt noch nicht einmal dann, wenn es sich um Testautos handelt.

Internationale Probleme

Auf dem Weg zu autonomen Fahrzeugen für Normalverbraucher ist noch ein ganzer Berg von juristischen Problemen aus nahezu jedem Rechtsgebiet zu überwinden – und zwar nicht nur national, sondern europäisch und international. Das fängt mit der Zulassung für ein autonom agierendes Neufahrzeug an und hört keineswegs mit der Antwort auf die Frage auf, wie sicher ein automatisches System alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unter allen Umständen absolut fehlerfrei einhalten können muss. Eine Anforderung, die menschliche Fahrer nicht einmal ansatzweise erfüllen.
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Auch autonomes Fahren verlangt Fahrprüfung

Jurist Lutz schlägt deshalb vor: „Zweckmäßigerweise sollten die Sicherheitsanforderungen an ein autonomes Assistenzsystem in Relation zu der statistischen Unfallwahrscheinlichkeit bei Steuerung des Fahrzeugs durch einen Menschen stehen.“ Doch wie soll das funktionieren? Was die Vergleichsgruppe angeht, gibt Lutz zu: „ Verlangt man einen durchschnittlichen Fahrer, würden zwar die Unterdurchschnittlichen von einem erhöhten Sicherheitsniveau profitieren, die Überdurchschnittlichen müssten aber eine Verschlechterung in Kauf nehmen.“ Auf jeden Fall müssten autonom fahrende Wagen vor ihrer Zulassung eine Art Fahrprüfung ablegen.

Die Frage der Haftung

Die Frage der Haftung ist damit aber noch nicht geklärt. Prinzipiell muss jeder Fahrer für alle Schäden einstehen, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Aus diesem Grund muss er von Gesetz wegen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch dann eintritt, wenn ein Fehler seines Autos für den Schaden verantwortlich war. Eine Haftung des Fahrzeugherstellers tritt deshalb nur im Ausnahmefall in Kraft. Was aber passiert, wenn der Wagen durch eine vom Hersteller entwickelte autonome Steuerung unterwegs ist und einen Unfall verursacht?

Ein Unfalldatenspeicher?

Zwar wäre wahrscheinlich, dass der Unfall auf einen Fehler der autonomen Steuerung zurückzuführen ist. Solange Mensch und Assistenzsystem sich die Fahraufgabe jedoch teilen wie es zur Zeit noch üblich ist, ist es im Einzelfall unmöglich sein nachzuvollziehen, ob Mensch oder Maschine den Schaden verursacht haben. Schließlich kann ein Assistenzsystem auch nur in einer ganz bestimmten Situation so fehlerhaft funktionieren, dass es im Nachhinein nicht mehr zu reproduzieren ist. Lennart Lutz sagt: „Abhilfe könnte hier der Unfalldatenspeicher schaffen, eine Black-Box fürs Auto, die bei einem Unfall relevante Daten aufzeichnet und diesen so rekonstruierbar macht." Doch das würde, ebenso wie die Kommunikation von Fahrzeugen untereinander – eine der Voraussetzungen für autonomes Fahren – den Datenschutz tangieren.
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Auch in Zukunft kein sprechendes Auto

Die Fülle der juristischen Probleme, die auftreten, wenn der Fahrer eines Autos zum freiwillig untätigen Beifahrer degradiert wird, ist immens. Jetzt kommt es auf die Zusammenarbeit von Ingenieuren, Juristen, Versicherungsexperten und Unfallforschern sowie schlussendlich den Gesetzgeber an, um den technischen Fortschritt zu ermöglichen. Die erzielbaren enormen Fortschritte hinsichtlich Sicherheit und Fahrkomfort wären diese Anstrengungen wert. Eins allerdings wird es wohl auch in ferner Zukunft nicht geben: Das sprechende Auto, das in der Fernseh-Kultserie „Knight Rider“ in den 1980er Jahren beim Kampf für Recht und Gesetz über eine künstliche Intelligenz verfügte.

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