Fahrerlaubnis von Senioren – Unfähigkeit berechtigt zum Führerscheinentzug

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Viele Senioren haben Angst vor dem Moment, in dem ihre Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt wird. Dass eine Tauglichkeitsprüfung aber durchaus Sinn macht, beweist ein Fall eines über 90-jährigen Autofahrers, über den das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat.

Die Polizei hatte den Mann auf einer stark befahrenen Autobahn angehalten, weil er 30 bis 60 km/h fuhr und große Mühe hatte, die Spur zu halten. Die Führerscheinstelle forderte den Senior daraufhin auf, eine hausärztliche und augenärztliche Stellungnahme vorzulegen. Diese empfahl, die Fahrtauglichkeit des Rentners zu überprüfen. Bei der Fahrprobe stellte der Prüfer fest, dass das Fehlverhalten des Autofahrers „erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit habe“, der Betroffene beherrsche das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr ausreichend. Der Führerschein wurde ihm entzogen.

Der Rentner klagte dagegen, Begründung: Weder „das Ordnungsamt noch die TÜV-Prüfer“ seien kompetent genug, sein Fahrkönnen zu beurteilen. Auch sei das Vorgehen der Polizei anlässlich der Kontrolle rechtswidrig gewesen und letztlich der Entzug seines Führerscheins eine Menschenrechtsverletzung.

Das Verwaltungsgericht Köln aber konnte keine Fehler im Vorgehen der Behörden feststellen – im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis könne zu Recht entzogen werden, wenn sich der Fahrer als unfähig erweist. „Und das ist ebenso der Fall, wenn jemand altersbedingt die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. Es gebe keinen Grund, an der Kompetenz des Sachverständigen zu zweifeln. Vielmehr erlangte das Gericht in der mündlichen Verhandlung den Eindruck der mangelnden Kritikfähigkeit des Klägers, was zusammen mit den Leistungsschwächen eine „besonders gefahrenträchtige Kombination“ sei. (Az. 11 K 4325/12)

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