Fahrgemeinschaften – Mitfahrer sind versichert

Wer den Weg zur Arbeit mit einer Fahrgemeinschaft zurücklegt, ist bei Unfällen mitversichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt auch bei sogenannten Wegeunfällen, also dann, wenn der Umweg für das Aufgabeln des Kollegen als Arbeitsweg gewertet wird.

Ebenfalls versichert sind bei Berufspendlern Abstecher zur Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter. Auch das Ausweichen vor einem Stau ist gestattet. Die Berufsgenossenschaft zahlt jedoch nicht bei privaten Umwegen, etwa zum Einkaufen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo