Geisterfahrer

Falschfahrer sind keine Geister

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Mit Geistern und Gespenstern ist es so eine Sache: Oft sind sie ein Hirngespinst und deshalb in der realen Welt unsichtbar. Ganz anders sieht das im Straßenverkehr aus. Dort gibt es die sogenannten „Geisterfahrer“ wirklich. Allein der Blick auf die Zahlen ist für jeden Autofahrer der reinste Horror. Denn laut einer forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt hatten bereits 28 Prozent der deutschen Autofahrer eine unheimliche Begegnung mit einem Falschfahrer. Und bereits 36 Prozent haben sich selbst schon in der Fahrtrichtung geirrt.

Doch wie verfällt man sich in dieser lebensgefährlichen Situation?

„Wer einem Geisterfahrer begegnet, ohne vorher eine Durchsage im Radio gehört zu haben, der sollte umgehend die Polizei verständigen, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden können“, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Neben einer Warnung gibt der Verkehrsfunk zumeist den Hinweis, sich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn zu halten und nicht zu überholen. Zudem sollten Autofahrer die Geschwindigkeit verringern, die Warnblinkanlage einschalten und den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern. „Trotz der Gefahr sollten Autofahrer versuchen, Ruhe zu bewahren und konzentriert zu bleiben“, sagt Frank Bärnhof. Es empfehle sich außerdem, den nächsten Parkplatz anzusteuern.

Wie wird man eigentlich zum „Geisterfahrer“?

66 Prozent der Befragten nennen als Ursache dafür mangelnde Ortskenntnisse. Ablenkung oder Unaufmerksamkeit hat bei 42 Prozent der Autofahrer dazu geführt, versehentlich die Gegenrichtung einzuschlagen. 25 Prozent geben schlechter Sicht oder Dunkelheit die Schuld. „Sobald Autofahrer ihren Fehler bemerken, sollten sie vom Gas gehen, ihre Warnblickanlage einschalten und entgegenkommende Fahrer außerdem mit der Lichthupe warnen“, sagt Frank Bärnhof. Wichtig sei vor allem, keine eigenmächtigen Wendemanöver ohne Fahrbahnsperrung durchzuführen. Für die entstandenen Schäden eines Falschfahrers kommt laut Experten im Regelfall dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geisterfahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat.

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