Flensburger Punkte-Reform: Konzentration auf das Wesentliche

Mit der für den 1. Februar 2014 in Aussicht gestellten Reform für Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und dem Bußgeldkatalog soll einiges einfacher und gerechter werden, meint der ADAC. Für Delikte, von denen keine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht, wird es keine Punkte mehr geben, etwa für das Befahren einer Umweltzone ohne die dafür gültige Plakette. Wer zu diesem Zeitpunkt in Flensburg noch mit Punkten wegen solcher „Vergehen“ belastet ist, bekommt sie gestrichen.

Das Verfahren zum Löschen von Punkten wird generell vereinfacht. Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten bleiben zwei Jahre in der Kartei, Punkte wegen Regelfahrverboten und Straftaten fünf Jahre. Wer seine Punkte im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bekam, ist für zehn Jahre in der Kartei. Im Gegensatz zur heutigen Praxis führen neue Taten nicht mehr zur Verlängerung der Tilgungsfrist alter Eintragungen. Die neue Punkthöchstgrenze soll bei acht liegen, nicht mehr bei 18. Im Höchstfall gibt es drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug. Ein Fahrverbot ist mit zwei Punkten verbunden und punktewürdige Ordnungswidrigkeiten führen zu einem Punkt.

Nach der Reform soll es nicht mehr möglich sein, durch freiwillige Seminare Punkte abzubauen. „Das ist nicht nachvollziehbar, dieser Anreiz des bisherigen Systems hätte im Interesse der Verkehrssicherheit übernommen werden sollen“, kritisiert ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann das Vorhaben. Ebenfalls auf die Kritik des ADAC stößt die Absicht der Erhöhung von Bußgeldern, um den Wegfall der Punkte zu kompensieren. So sollen für das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone künftig 80 Euro anstatt bisher 40 Euro anfallen. „Die Punktereform darf nicht zum Anlass genommen werden, Verstöße ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit härter zu bestrafen“, fordert Kaessmann.

Gab es bisher für Verstöße, die ein Bußgeld von 40 Euro nach sich zogen, automatisch einen Punkt, so liegt die „Einstiegsgrenze“ künftig bei 70 Euro. Zum Eintrag und damit zu einem Punkt führt ein solches Vergehen aber nur noch, wenn es gefährlich ist. Deshalb, so der ADAC, sei es richtig, dass einige Bußgelder angehoben werden müssen, etwa für das Telefonieren am Lenkrad oder das Nichtanschnallen von Kindern im Auto.

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