Analyse

Fluglärm: Gestörte Nachtruhe

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Wer in der Nähe eines Flughafens, oder sogar direkt in der Einflugschneise lebt, weiß, dass Flugzeuge zwar spannend, aber ungeheuer laut sein können. Da helfen im Zweifel die dreifach verglasten Balkontüren auch nichts mehr. Wenn der große Linienflieger über die eigenen vier Wände fliegt, herrscht für einen kurzen Augenblick familieninterner Kommunikationsstopp.

Was nützt die Nachtruhe, wenn sie nicht eingehalten wird?

Und auch in etwas weiterer Entfernung Lebende fühlen sich ab und an mal in ihrer Nachtruhe gestört, wenn das oft zitierte Nachtflugverbot mal wieder nicht eingehalten wird. Dass dies leider viel zu oft der Fall ist, belegt nun eine Analyse des Unternehmens AirHelp. Da nicht an jedem Flughafen dasselbe Flugverbot herrscht, dürfen selbstverständlich nicht pauschal alle Flughafenbetreiber an den Pranger gestellt werden, die spät am Abend noch Landungen genehmigen. Die meisten Flughäfen kommunizieren eine Nachtflugbeschränkung zwischen 23:30 Uhr und fünf Uhr morgens. Allerdings fragen sich viele Anwohner zu Recht: "Wozu solch eine Nachtflugbeschränkung einrichten, wenn sich sowieso niemand daran hält?"

Genau zu diesem Ergebnis ist im Untersuchungszeitraum September und Oktober 2017 das Unternehmen AirHelps gelangt. An fünf der 13 untersuchten Flughäfen wurde kein einziges Mal die Nachtruhe eingehalten. "Besonders viele nächtliche Flugbewegungen gab es am Flughafen München, wo es innerhalb von zwei Monaten 776 Landungen und 32 Starts von Passagierflugzeugen während der Nachtflugbeschränkung gab. Auch an den Flughäfen Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel gab es extrem häufig nächtliche Flugbewegungen", heißt es in der Analyse. Die Anwohner der Flughäfen Dresden und Dortmund dürfen sich hingegen glücklich(er) schätzen. Denn dort hielten sich die meisten Flieger an die Nachtruhe. In Dortmund konnten neun, in Dresden sogar nur sechs verspätete Landungen notiert werden. Zudem waren alle dieser verspäteten Landungen innerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen beider Flughäfen.

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