Mercedes-Benz

Fortsetzung der Vereinbarung zur Zukunftssicherung bei Daimler

Vorstand und Gesamtbetriebsrat der Daimler AG haben sich auf eine Gesamtbetriebsvereinbarung unter dem Titel „Zukunftssicherung Daimler“ geeinigt.

Darin werden im Wesentlichen die Inhalte der seit 2004 geltenden „Zukunftssicherung 2012“ bis 31. Dezember 2016 fortgeschrieben. Für die Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Daimler AG gilt dadurch ein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum Ende dieser Laufzeit. Die neue Daimler Zukunftssicherung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Zum Gesamtpaket der „Zukunftssicherung Daimler“ gehören auch die Beschäftigungsbedingungen für Zeitarbeiter in der Produktion, durch die Schwankungen in Marktnachfrage und damit Produktions-Auslastung ausgeglichen werden können. Dazu wird die aktuelle Regelung fortgeschrieben, so dass auch zukünftig bis zu acht Prozent Zeitarbeitnehmer oder befristet Beschäftigte im direkten Produktionsbereich eingesetzt werden können. In Sondersituationen (z.B. Produktanläufen) kann lokal für einen begrenzten Zeitraum diese Quote von acht Prozent nach vorheriger Zustimmung des örtlichen Betriebsrats überschritten werden. In diesem Fall erhalten die Zeitarbeitnehmer für zwölf Monate Schichtzuschläge der Metall- und Elektroindustrie. Zudem wird im Zuge der Verhandlungen zwischen Werkleitung und Betriebsrat hierzu auch die Anzahl der örtlichen Festeinstellungen geregelt, analog zurückliegender Vereinbarungen wie etwa im Werk Wörth.

Auch die bisherige Übernahmequote von Auszubildenden gilt weiterhin:

Die Daimler AG übernimmt nach der Ausbildung alle Auszubildenden – davon 90 Prozent in ein unbefristetes und zehn Prozent in ein zunächst auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis mit der nachfolgenden Option zur unbefristeten Übernahme.

Durch die neue Vereinbarung wird auch die im Rahmen der Einführung des ERA-Entgeltsystems betrieblich festgeschriebene Einkommensabsicherung (Tarifdynamischer individueller Besitzstand, kurz „TIB“) in der bisherigen Form für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgeführt. Zukünftige Tariferhöhungen werden weiter für tarifliche und außertarifliche Entgeltbestandteile wirksam, also effektiv, umgesetzt.

Fortgeführt wird zudem auch die Regelung zur Personaldrehscheibe „DaimlerMOVE“. Mit dieser Personaldrehscheibe für junge Fachkräfte nach ihrer Übernahme sowie für alle Neueinsteiger ohne akademischen Abschluss wird weiterhin die notwendige Flexibilität bei unterschiedlichen Auslastungssituationen an einzelnen Standorten oder zwischen Werken geschaffen.

Auch für die Beschäftigten im Dienstleistungstarifvertrag wird es im Zuge der Zukunftssicherung keine Änderungen geben. Für Dienstleistungen im Unternehmen – wie Gastronomiebetriebe, Druckereien oder Sicherheitsservice – wurde 2004 der Ergänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche (DLTV) vereinbart, der fortgeführt wird.

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