Fragen zur Winterreifenpflicht – Was ist erlaubt, was verboten?

Eigentlich sollte die Neuregelung der Winterreifenpflicht in Deutschland alle Unklarheiten beseitigen. Doch immer noch gibt es Fragen. Die häufigsten hat der Automobilclub ADAC nun gesammelt und beantwortet.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für Anhänger und Wohnwagen? Nein, die Regelung betrifft ausschließlich Kraftfahrzeuge. Allerdings empfiehlt der Automobilclub, auch Anhänger mit Winterreifen auszurüsten. Dadurch verbessern sich die Fahreigenschaften bei Eis und Schnee deutlich.

Darf als Ersatzreifen ein Sommerpneu benutzt werden? Ja, Autofahrer dürfen ihre Fahrt nach einer Panne in jedem Fall fortsetzen. Bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen aufgezogen werden.

Drohen parkenden Autos mit Sommerreifen Knöllchen? Nein, die Winterreifenpflicht verbietet nur das Fahren mit ungeeigneter Bereifung. Politessen, die am Straßenrand auf die Suche nach falsch bereiften Fahrzeugen gehen, gehören in das Reich der Legenden.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder? Nach Einschätzung des ADAC ja. Die Club-Experten widersprechen damit der Einschätzung des Bundesverbandes der Motorradfahrer (BVDM), die auf einen juristischen Fehler in der Verordnung verwiesen hatten. Im Text der Regelung finde sich ein Verweis auf eine EU-Richtlinie, die allerdings nur auf vierrädrige Fahrzeuge anwendbar sei. In den Augen des BVDM ist die ganze Regelung damit für Motorradfahrer unwirksam. Es sei zwar richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur von Fahrzeuge mit vier Rädern spreche, da die Winterreifen-Verordnung aber lediglich hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Studie verweise, gelte die Pflicht auch für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Der Club teilt jedoch die Auffassung der Motorradfahrer, dass die Winterreifenpflicht damit praktisch einem Fahrverbot für die meisten Motorräder gleichkomme. Denn für schwere Maschinen sind keine Reifen erhältlich, die den Forderungen der Winterreifenpflicht genügen würden.

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