Frist für Lkw-Förderung verlängert

Die Antragsfrist für die Lkw-Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ ist um dreieinhalb Monate bis zum 15. Oktober 2009 verlängert worden.

Bei den Programmen werden Anschaffungen aus den Bereichen Sicherheit und Umwelt sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell gefördert. Der Antrag muss an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Anträge, die nach Ablauf der ursprünglichen Frist eingegangen sind, sind ungültig und müssen neu gestellt werden.

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