Frostschutz in der Scheibenwaschanlage Pflicht

Frostschutz ist in der Scheibenwaschanlage des Autos im Winter Pflicht. Wer mit einer eingefrorenen und deshalb funktionsuntüchtigen Waschanlage erwischt wird, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

Dies wurde ähnlich wie die Vorschriften bei der Bereifung 2006 gesetzlich festgelegt. Danach muss die gesamte Ausrüstung des Fahrzeugs den „winterlichen Witterungsverhältnissen angepasst“ sein.

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