Führerscheinentzug wegen Krankheit

auto.de Bilder

Copyright: Bundesdruckerei

Das Gericht hatte keinen Ermessens-Spielraum: Es entzog einer Frau den Führerschein, weil sie unter der Krankheit Chorea Huntington und weiteren neurologischen Beschwerden leidet.

Die über 70-Jährige hatte gegen den Entziehungsbescheid der Führerscheinstelle geklagt – ohne Erfolg.Die Behörde hatte die Frau zunächst zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit aufgefordert. Das legte sie auch vor. Vom Inhalt ließ sie sich allerdings nicht beeindrucken. Obwohl darin stand, dass sie krankheitsbedingt den Anforderungen an eine Teilnahme im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug nicht mehr genüge und stark in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei, wollte sie ihre Lizenz nicht abgeben.

Gegen den Führerscheinentzug legte sie nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren Klage beim Verwaltungsgericht ein: Ihre Erkrankung sei noch nicht so weit fortgeschritten, dass von einer Einschränkung ihrer Fahreignung auszugehen sei. Das schlechte Abschneiden bei der leistungsdiagnostischen Untersuchung sei auf ihre damalige Nervosität zurückzuführen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab: Laut ärztlichem Gutachten sei wegen der neurologischen Erkrankungen und der damit verbundenen Symptome keine Fahreignung mehr gegeben. Daher, so das Gericht, müsse das Bedürfnis der Klägerin nach Mobilität und Unabhängigkeit hinter dem Schutz des allgemeinen Straßenverkehrs vor Gefahren durch ungeeignete Kraftfahrer zurückstehen (Verwaltungsgericht Mainz, AZ3 K 638/16.MZ).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Stärker war noch kein Serien-Porsche

Stärker war noch kein Serien-Porsche

zoom_photo