Führerscheinregelungen für Sportboote liberalisiert

Heute sind wichtige Änderungen bei den Führerschein-Regelungen in der Sportbootschifffahrt in Kraft getreten. Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erlassene Verordnung setzt einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. Kern der Neuregelung ist die Anhebung der Führerscheinfreigrenze von bislang 3,68 kW / 5 PS auf 11,03 kW / 15 PS bei nichtgewerblicher Nutzung.

Zum 1. Mai 2012 war bereits die Führerscheinprüfungen modernisiert worden, indem der Lernstoff auf Praxistauglichkeit und die praktischen Fähigkeiten auf dem Wasser fokussiert wurde, unter anderem mit der Einführung eines Multiple-Choice-Verfahrens. Die im Jahre 2000 zunächst probeweise eingeführte Charterbescheinigung, die Touristen nach einer gründlichen Einweisung das Fahren eines Bootes (auch über 15 PS) auf ausgewählten Binnengewässern ermöglicht, hat sich bewährt und bleibt bestehen.

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