„Geisterfahrer“: Warnung per Verkehrszeichenerkennung

Um Autofahrer zu warnen, die „Einfahrt verboten“-Schilder mißachten und damit auf der Autobahn, aber auch in Einbahnstraßen zum „Geisterfahrer“ werden, hat der Automobilzulieferer Continental die Verkehrszeichenerkennung weiterentwickelt: Die hinter der Windschutzscheibe in Höhe des Rückspiegels angebrachte Kamera erkennt dann nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie elektronische Wechselzeichen und informiert den Fahrer über eine Anzeige im Armaturenbrett über das aktuell gültige Tempolimit, sondern signalisiert dem Fahrer dann auch, dass er dabei ist, gegen ein Einfahrt-Verbot zu verstoßen.

2013 wird diese Systemerweiterung in der Mercedes-Benz E-Klasse in Serie gehen. Wie Continental weiter mitteilt, lässt sich die Erkennungsgenauigkeit des Systems durch eine Verbindung mit den Navigationsdaten noch steigern. Wird die Situation kritischer, weil der Fahrer seine Fahrt in die falsche Richtung fortsetzt, könnten die visuellen und akustischen Hinweise durch spürbare Warnungen ergänzt werden: Im Gaspedal ließe sich beispielsweise ein Gegendruck erzeugen, Lenkrad oder Sitz könnten anfangen zu vibrieren, und auch das Straffen des Gurtes wäre eine Möglichkeit, den Fahrer auf die gefährliche Situation aufmerksam zu machen.

Der nächste Schritt wäre die Verknüpfung der Verkehrszeichenerkennung mit einem Kommunikationssystem zwischen Fahrzeugen und zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur, merkt Continental ergänzend an: Diese Systeme wären dann in der Lage, andere, in der Nähe befindliche Verkehrsteilnehmer vor dem Falschfahrer zu warnen: Im Ernstfall könne diese zeitnahe und präzise an die entgegenkommenden Fahrzeuge übermittelte Information „über Leben und Tod entscheiden“.

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