Genehmigungsverfahren für Wasserstoff-Tankstellen vereinheitlichen

Dass bei der Genehmigung einer Wasserstoff-Tankstelle „abhängig vom Anlagentyp unterschiedliche Vorschriften wie Betriebssicherheitsverordnung oder Bundesmissionsschutzgesetz beachtet werden müssen und dabei jeweils andere Behörden auf Bundes- und Landesebene zuständig sind“, verhindert den zügigen Ausbau des Netzes.

Zu diesem Schluss kommt die Studie „Sichere Wasserstoffinfrastruktur“, die Ludwig-Bölkow-Systemtechnik, TÜV SÜD, CCS Global Group und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) erarbeitet haben. Um schneller eine flächendeckende Versorgung zu realisieren, empfehlen die Experten eine bundesweite Harmonisierung des Genehmigungsverfahrens.

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