Gesetzesentwurf erleichtert Reiseverkehr mit Fernlinienbus

Der Fernreiseverkehr per Linienbus soll künftig vereinfacht werden. Das Bundesverkehrsministerium hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet, der es Anbietern erleichtert, entsprechende Strecken regelmäßig zu befahren. Bei Verbänden stößt die Vorschrift auf Kritik und Zustimmung.

Bisher müssen neue Angebote im Fernlinienbusverkehr genehmigt werden, wenn sie auf Strecken stattfinden sollen, auf denen es parallel Zugverkehr gibt. Wichtig ist hier der Nachweis, dass das Verkehrsangebot durch regelmäßigen zusätzlichen Busverkehr deutlich verbessert wird. Mit dem neuen Gesetz würde diese Pflicht entfallen. Für Reisende bedeutet dies, sie könnten dann aus einer größeren Auswahl an Reisealternativen neben der Bahn wählen.

Bei den Lobbyverbänden stößt dies auf geteiltes Echo. Die Allianz pro Schiene bemängelt, dass es durch den zusätzlichen Busverkehr für Fahrgäste keine echte Verbesserung gebe. Vielmehr wären sie der Willkür der Busbetreiber ausgesetzt, die ihren Betrieb nach drei Monaten einfach einstellen können. Die Bahn müsse eine Strecke dagegen mindestens sechs Monate betreiben, ehe sie wieder aufgegeben werden darf. Für den Fernlinienbusverkehr fehle es außerdem an ausreichenden Fahrgastrechten.

Einen anderen Standpunkt vertritt der Verkehrsclub Deutschland (VDC). Er sieht die Fernlinienbusse als sinnvolle Ergänzung zur Bahn und begrüßt den neuen Gesetzentwurf. Der Fernbus sei ein Verkehrsmittel für preissensible und gesellige Menschen, für Ältere, die mit wenig Stress an ihr Ziel gelangen wollen, und immer häufiger auch für Kleingruppen. Im Umweltvergleich sei der Bus zudem ähnlich umweltschonend wie die Bahn.

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