Gewalttäter dürfen nicht ans Lenkrad

Bislang mussten Autofahrer ihre Fahrerlaubnis nur in direktem Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt abgeben. Braunschweig will ab sofort auch Gewalttätern den Führerschein entziehen. Dafür bekommt die Stadt alle Angaben über aggressive Straftaten von der Polizei.

Die Grundlage für solches Vorgehen bildet ein neuer Erlass des Innenministeriums, der allerdings umstritten ist. Auch für Gewalttäter können Verkehrsbehörden nun eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis entziehen. „Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet“, urteilte Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU).

Jugendlichen Gewalttätern werde verboten, überhaupt einen Führerschein zu erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass die Polizei entsprechende Daten übermittelt. Durch den verbesserten Informationsfluss habe man endlich eine Handhabe für effiziente eigene Ermittlungen, wird Oberbürgermeister Hoffmann von dpa zitiert. Mit dem Fahrverbot habe die Stadt nach eigenen Angaben „ein wirksames Abschreckungsmittel, das sie bei Rohheitsdelikten ohne zu zögern anwenden werde.“

Grundlage für das Vorgehen ist nach Angaben aus Hannover eine Bundesverordnung aus dem Jahr 2008. Braunschweig ist die erste Stadt in Niedersachsen, die diese Möglichkeit nutzt.

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