„GEZ-Gebührenerhöhung” wirkt sich überwiegend auf das Kfz-Gewerbe aus

Die Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages im Bereich gewerblich genutzter Fahrzeuge in Kfz-Betrieben präsentiert sich als versteckte „Gebührenerhöhung“. Derzeit sind für in Fahrzeuge eingebaute Autoradios jeden Monat Gebühren in Höhe von 5,76 Euro zu zahlen. Ab 1. Januar 2013 werden es 5,99 Euro für jedes zugelassene Fahrzeug sein.

Die Rundfunkgebühr wurde von den Ministerpräsidenten der Bundesländer reformiert und sorgt vor allem im gewerblichen Bereich für Verärgerung. Die künftige Abgabe orientiert sich im Wesentlichen an der Zahl der Beschäftigten, ohne die Auszubildenden, an der Anzahl der Filialen und der aller gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge. Die Gebührenspanne beginnt bei einem Drittel Monatsgebühr für Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern. Für Betriebe mit 20 000 Beschäftigten oder mehr werden 180 Beitragssätze fällig und pro Dienstwagen fällt ein Drittel der Gebühr an.

Ein Interview mit Rechtsexperte Stefan Laing vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in kfz-betrieb ONLINE klärt, wie sich die Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auf das Kfz-Gewerbe auswirkt. Als Leidtragenden sieht er das Kfz-Gewerbe. Besonders betroffen seien Unternehmen mit Niederlassungen, sowie Firmen, mit einer hohen Zahl von Fahrzeugen. Ebenso schwer treffe es den fabrikatsgebundenen Handel, hier vor allem den Mehrmarkenhandel. Denn aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zwischen Händler und dem jeweiligen Herstellern müssten die Unternehmen zahlreiche Vorführwagen zwingend vorhalten. Aber auch freie Werkstätten, die viele Ersatzwagen hätten, würden wesentlich stärker belastet. Neben den Kfz-Betrieben wären auch Autovermietungen und Taxiunternehmen von der systemfremden „Drittelgebühr” betroffen.[foto id=“340452″ size=“small“ position=“right“]

Eine ZDK-Umfrage hat ergeben, dass ein durchschnittlicher Kfz-Betrieb mit rund 15 Mitarbeitern und elf zugelassenen Fahrzeugen künftig einen jährlichen Beitrag zwischen 1 000 und 1 100 Euro zahlen muss. Stefan Laing rechnet mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung zwischen 25 und 30 Prozent pro Kfz-Betrieb.

Nun heißt es abwarten, was bis 2013 noch auf der Agenda der Ministerpräsidenten stehen wird. Beim Rundfunkstaatsvertrag handelt es sich um Landesrecht, entsprechend müssen die Landesparlamente die verabschiedeten Staatsverträge noch beschließen. Bevor das jedoch geschiet, wollen die Kfz-Landesverbände vor allem die Abgeordneten nochmals massiv auf die Konsequenzen für das Kfz-Gewerbe aufmerksam machen.

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