Fernbus

Regeln für den Fernbus

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Des einen Leid, ist des anderen Freud. Zu den Profiteuren der Lokführerstreiks zählen die Anbieter für Fernreisen per Bus. Doch Vorsicht: Zwischen den einzelnen Fernbusunternehmen gibt es Unterschiede in den Beförderungsrichtlinien. Laut GoEuro.de haben alle führenden Reiseanbieter beim Gepäck Regeln aufgestellt. So ist in der Regel ein Handgepäckstück von begrenztem Gewicht zwischen 20 Kilo und 30 Kilo und Umfang erlaubt. Auch beim Verlust eines Gepäckstücks reagiert jeder Anbieter anders. Wichtig ist, sich vor Antritt der Fahrt auf der Homepage des Anbieters zu informieren, damit kein Gepäckstück durch das Raster fällt. Da die Regeln für die Beförderung von Kindern und Haustieren, oder auch von Behinderten unterschiedlich ausfallen, verhindert ebenfalls nur eine gründliche Vorabinformation unliebsame Überraschungen. Auch für den Fall einer Stornierung gelten keine einheitlichen Regeln für die Reiseanbieter.

Regeln bei verspäteten Fernbussen

Die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr besagt, dass bei einer Verspätung von über zwei Stunden das Recht auf die Rückerstattung des vollen Fahrpreises beziehungsweise die Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen in Kraft tritt. Ist das nicht mehr am selben Tag möglich, muss der Anbieter für maximal zwei Übernachtungen à 80 Euro pro Nacht und Person aufkommen – eine Gratifikation, die aber nur bei einer Reisestrecke von über 250 Kilometern greift. Kommt ein Bus mehr als 90 Minuten zu spät, muss der Anbieter kostenlos Snacks und Erfrischungen bereitstellen. Diese Regelungen gelten nur für eine verspätete Abfahrt des Busses. Erreicht er dagegen später als vorhergesehen den Zielort, können die Passagiere sich nicht auf diese Vergünstigungen berufen. Das gilt auch, wenn eine Reise wegen höherer Gewalt, etwa wegen schlechtem Wetter oder einem Unglück, allgemein zu spät oder gar nicht stattfindet.

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