Grenzenloser Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen

Freie Fahrt mit den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn heißt es jetzt für alle schwerbehinderte Menschen. Ab dem 1. September tritt eine Vereinbarung der Deutschen Bahn AG und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft, laut der die sogenannte 50-Kilometer-Begrenzung um den Wohnsitz wegfällt.

Dadurch können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl im Ausweis den Nahverkehr deutschlandweit kostenfrei nutzen. Das teilte die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler, mit.

Damit die Neuregelung für möglichst viele Menschen mit Behinderungen zu einem echten Mobilitätsgewinn wird, müssen allerdings noch einige Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr bewältigt werden. Nicht an allen Bahnhöfen ist die Barrierefreiheit und damit der Zugang zum Regionalverkehr gleichermaßen gewährt.

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