GTÜ fordert §21-Liberalisierung von Ramsauer

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat auf ihrem 11. Bundeskongress in Dresden eine positive Bilanz der vergangenen zwei Jahre gezogen. Unter dem Motto „Gemeinsam die Zukunft gestalten“ trafen sich rund 800 GTÜ-Partner und Gäste in Dresden. Geschäftsführer Rainer de Biasi beleuchtete in seiner Rede den Erfolgskurs Deutschlands größter Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger und betonte die Forderung nach einer Liberalisierung des §21.

In diesem Zusammenhang hob er auch den Anstieg der Hauptuntersuchung im vergangenen Jahr auf knapp vier Millionen und den Ausbau des Marktanteils auf rund 15 Prozent hervor. Bis zum Jahresende will die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation in allen Bereichen weiter zulegen.

Mit Blick auf die Politik und dem Verlangen nach weiterer Öffnung neuer Märkte forderte de Biasi mit Nachdruck eine Liberalisierung des § 21 der StVZO. Diese würde den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ erlauben, Gutachten zur Betriebserlaubnis nach § 21 durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Einzelabnahme, bei der Fahrzeuge nach eigenem Ermessen des Prüfers abgenommen werden dürfen. Bisher ist nur der TÜV berechtigt, diese Eintragungen durchzuführen.

Er kritisierte, dass nach der jetzigen Rechtslage der Technische Dienst zwar Typ- und Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge erteilen dürfe, ihm die Abnahme einer Reifen-Räderkombination aber nach wie vor verwehrt sei. Nun liege es an Bundesverkehrsminister Ramsauer die ihm vorliegende Ausnahmeverordnung zur Liberalisierung des Paragrafen zu unterschreiben, betonte der GTÜ-Geschäftsführer.

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