Haftung bei blockierter Ausfahrt

Wer mit dem Auto eine Grundstückszufahrt blockiert, haftet für eventuelle Unfallfolgen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Beklagte hatte sein Fahrzeug trotz Verbots in einer Ausfahrt abgestellt und sie damit zum Teil blockiert.

Als der Kläger beim Verlassen des Grundstücks versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer. Für die Richter war das geparkte Auto nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins die entscheidende Unfallursache; wegen des erheblichen Mitverschuldens mussten der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung ein Viertel der Unfallkosten tragen (Az. 32 C 518/06-22).

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