Hauptuntersuchung: Neuregelung ab 1. Juli

Die Reform der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge ist jetzt unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben, damit kann am 1. Juli 2012 die überarbeitete Regelung in Kraft treten. Die wichtigste Neuerung ist laut dem Verband der TÜV (VdTÜV) die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung.

Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags werden künftig direkt über eine Schnittstelle am Fahrzeug auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Die „Elektronik-HU“ betrifft Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassen werden.Außerdem entfällt die Rückdatierung bei einer um mehr als zwei Monate überzogenen Hauptuntersuchung. Auch in diesem Fall wird es künftig volle 24 Monate ?TÜV? geben, doch muss sich der säumige Halter auf eine um 20 Prozent höhere Gebühr einrichten.

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