Herabfallende Baumfrüchte sind allgemeines Risiko

Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche oder Kastanie abstellt, der muss selbst für Dellen oder Beulen durch herabfallende Früchte geradestehen. Auf entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 219/08) und des Amtsgerichts Potsdam (Az. 20 C 55/09) weist die HUK Coburg-Rechtschutzversicherung hin.

Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Baumbesitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen, stellten die Richter fest. Es liege in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg, dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein „allgemeines Lebensrisiko“.

Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.

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