ifz: Rettungsgasse für Motorradfahrer freigeben

Im Stau bei sommerlichen Temperaturen auf Autobahnen stehen, mag kein Verkehrsteilnehmer. Manche Motorradfahrer nutzen dann gern die Rettungsgasse, um sich an der Blechlawine vorbeizuschieben. Doch bei vielen Motorrad- und Pkw-Fahrern herrscht Unsicherheit, ob das „Hindurchschlängeln“ von motorisierten Zweirädern zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen sinnvoll oder überhaupt erlaubt ist.

In Deutschland ist es nicht erlaubt. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) ist jedoch der Meinung, dass eine gesetzliche Regelung für das „Durchfahren“ eines Staus für motorisierte Zweiräder längst überfällig ist. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei eine sicherheitsorientierte und verkehrspolitisch sinnvolle Neuerung. Bereits 1998 hat das ifz dazu ein Positionpapier erstellt und darin Wege zu einer solchen Lösung aufgezeigt. Dies soll nun vom Bundesverkehrsministeriums unter dem Motto „Freigabe der Rettungsgasse für motorisierte Zweiräder“ wieder aufgegriffen werden.

Wann eine Entscheidung dazu fällt, ist allerdings noch unklar.Die Rettungsgasse soll bei einem Stau die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn gewährleisten, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen.

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