Elektrogesetz

Kabinett schiebt Elektromobilitätsgesetz an

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Die Bundesregierung will endlich dem Beispiel anderer Länder folgen und Privilegien für Nutzer von Elektrofahrzeugen schaffen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Umweltministerin Barbara Hendricks beschlossen.

Kommunen entscheiden

Das so genannte Elektromobilitätsgesetz sieht vor, dass Kommunen künftig entscheiden können, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen – zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Auch die Nutzung von Busspuren soll erlaubt werden. Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei den Plug-in-Hybriden ist für den Genuss der Vorrechte eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer einzuhalten oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometern vorzuweisen.

Kennzeichnung über Plakette

Im Inland zugelassene Fahrzeuge sollen eine spezielle Kennzeichnung auf dem Nummernschild erhalten. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren dürfen. Für sie ist eine gesonderte Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen. So ist sichergestellt, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr für Ordnungskräfte und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.

 Entscheidung liegtbei Straßenverkehrsbehörden

Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen (aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist und dadurch der ÖPNV nicht behindert wird. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Bis 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge

Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Vielfach wird aus der Automobilindustrie und von Interessensverbänden auch der Wunsch nach direkten finanziellen Anreizen zum Kauf von Elektrofahrzeugen laut, um diese Zahl auch realisieren zu können. Als realistisch werden unter den derzeitigen Bedingungen etwa 600 000 E-Fahrzeuge bis 2020 angesehen.

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