Karneval – Frohsinn mit Umsicht

Die närrischen Tage rücken näher. Es wird wieder gelacht, gesungen und getanzt. Für viele Karnevalisten gehört zum Feiern auch Alkohol. Wer Bier, Wein oder Schnaps trinkt, sollte sein Auto aber unbedingt stehen lassen. Denn man riskiert bei einer der vielen erwarteten Verkehrskontrollen nicht nur Bußgelder und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz der Kaskoversicherung, mahnt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Außerdem könne der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Dasselbe gelte übrigens auch bei Drogenkonsum.

Vorsicht ist auch abseits des regulären Straßenverkehrs geboten. Wenn Jecken feiernd durch die Straßen ziehen, herrscht zwar in vielen Städten Ausnahmezustand. Narrenfreiheit gibt es aber nicht. Zuschauer der Umzüge und Feste haften selbstverständlich für eventuelle Schäden, die sie anrichten. Bei Schadensersatzansprüchen kommt die private Haftpflichtversicherung auf – falls vorhanden.

Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Damit sind dann auch Schäden abgedeckt, die durch das Werfen von – vorher genehmigten – kleinen Gegenständen wie etwa den sogenannten Kamellen entstehen. Karnevalsgesellschaften sollten an eine Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung denken. Ihre Teilnehmer sind damit gegen Schäden abgesichert, die bei üblichen Umzügen passieren können.

 

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